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AFIS und DOSIS

Fast zeitgleich mit den Automatischen Fingerabdruckinformationssystemen (AFIS) in der BRD wurde auch DOSIS (Drogeninformationssystern) in der Schweiz in Betrieb ge nommen. Während es bei AFIS verschiedene Ausbaustufen gibt, und eine Vernetzung mit anderen Datenbanken vorgesehen ist (z.B.: ASYLON) ist die bei DOSIS nicht geplant. AFIS ermöglicht die Erfassung eines Fingerabdrucks innerhalb von ca. 3 Minuten, bisher war dafür eine Zeitspanne von ca. 60 - 90 Minuten notwendig. In der ersten Ausbaustufe soll AFIS, dem aktuellen Trend entsprechend, für die Fingerabdrücke von Flüchtlingen verwendet werden. Erst in der zweiten Ausbaustufe soll es für die Verbrechensbekämpfung im kriminalpolizeilichen Sinne verwandt werden. Während der Test- und Schulungsphase wurden unter 85000 Datensätzen bei 2000 Datenbankrecherschen 62 Doppelidentitäten festgestellt.

In DOSIS sollen Erkenntnisse über Drogenhändler (gewinnorientiert und bedarfsorientiert) gespeichert, werden. Erkenntnisse Über "nur" Konsumenten sollen nicht gespeichert werden. Aber auch die Speicherung von sog. nicht gesicherten Daten ist vorgesehen. Dies sind Erkenntnisse, die nicht bewiesen sind, sie sollen aber, sobald das Gegenteil bewiesen ist, wieder gelöscht werden. Einige Leute sehen in DOSIS eine Auflage des KIS, welches im Jahre 1985 an Widerständen in der Bevölkerung gescheitert war. Demgegenüber wird vom Präsident des Bundesamtes für Polizeiwesen erwidert, daß bei dieser Datenbank keine Vernetzung mit anderen Datenbanken vorgesehen ist. BAP-Präsident Krauskopf: "Wir machen keine Rasterfahndung". Auf den vier 6000'ern von DEC ist neben der OSIS-Datenbank noch Platz für die im Aufbau befindliche Datenbank des schweizerischen Staatsschutzes "ISIS". Eine Verordnung, die die Möglichkeiten zur Verwendung von DOSIS regelt, soll demnächst dem Bundesrat vorgelegt werden. Ein Gesetz soll erst während des Betriebs verabschiedet werden. Es soll grundsätzlich Auskunft gegeben werden, es sei denn: "...wenn ein Verfahren anhängig ist. Aber auch dieser Anfrager weiß somit, daß er verzeichnet ist."  

 

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